
FFP 3
Einsatzgrenzen: 30-facher Arbeitsplatzgrenzwert gegen feste und flüssige Stoffe auch gegen Partikel krebserregender Stoffe, Bakterien, Pilze und deren Sporen, Viren, Enzyme und radioaktive Partikel
Einsatzgrenzen: 30-facher Arbeitsplatzgrenzwert gegen feste und flüssige Stoffe auch gegen Partikel krebserregender Stoffe, Bakterien, Pilze und deren Sporen, Viren, Enzyme und radioaktive Partikel